Garantie
Alle Dremel-Elektrowerkzeuge werden sorgfältig geprüft, getestet und unterliegen den strengen Kontrollen der Dremel-Qualitätssicherung. Dremel gibt daher eine Garantie für Dremel-Elektrowerkzeuge. Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
- Wir leisten Garantie nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nummern 2-7) durch kostenlose Behebung der Mängel am Werkzeug, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen.
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Sie können die Garantie auf insgesamt drei Jahre verlängern (mit Ausnahme von 3D printers, Akkupacks und Ladegeräte von Geräten für Heimwerkern). Dies setzt voraus, dass Sie sich innerhalb von vier Wochen nach dem Kauf des Werkzeugs wie folgt online registrieren:
- Die Registrierung kann ausschließlich unter folgenden Webseiten erfolgen: https://www.dremel.com/at/de/my-dremel/standard-registration. Die Registrierung ist nur möglich, wenn Sie der Speicherung der einzugebenden Daten zustimmen.
- Maßgeblich für die Registrierung innerhalb der genannten Frist ist die Rechnung oder der Beleg des Verkäufers, von dem Sie das Werkzeug erworben haben. Der Original-Kaufbeleg ist daher aufzubewahren.
- Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie ein Zertifikat. Auch dieses Zertifikat ist für die Ausübung der Garantie notwendig und ist sofort auszudrucken und aufzubewahren.
- Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, bei gewerblichem oder beruflichem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den Erstabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.
- Von der Garantie ausgenommen sind:
- Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Werkzeug, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind
- Mängel am Werkzeug, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind
- Mängel am Werkzeug, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Dremel-Originalteile sind
- Werkzeuge, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden
- Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Werkzeugs unerheblich sind
- Die Behebung des von uns als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Werkzeug nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Werkzeug (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Werkzeuge oder Teile gehen in unser Eigentum über.
- Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Werkzeug mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, bei dem Verkäufer oder bei einer der unter WWW.DREMEL.COM genannten Kundendienststellen vollständig vorzulegen oder einzusenden. Teilweise oder komplett zerlegte Werkzeuge können nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden. Sendet der Käufer das Werkzeug an den Verkäufer oder an eine Kundendienststelle ein, liegen Transportkosten und das Transportrisiko beim Käufer.
- Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Werkzeug werden durch unsere Garantie nicht begründet.
- Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Werkzeug weder verlängert noch erneuert.
Obige Garantien gelten für Werkzeuge, die in Europa gekauft und dort verwendet werden. Für diese Garantie gilt nationales Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
DREMEL EUROPE
Breda, Die Nederlande
Februar 2018